Info zur DSGVO
Es gilt zwar der Grundsatz, dass die Veröffentlichung von Personenbildern in Film und Foto nur mit Zustimmung zulässig ist. Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen für Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk und insbesondere für Bilder, die bei öffentlichen Veranstaltungen entstanden sind und auf denen ein repräsentativer Ausschnitt der Veranstaltung gezeigt wird (typischerweise Bilder von Gästen eines Festes etc.). Denn wer eine Veranstaltung besucht und sich in der Öffentlichkeit zeigt, muss damit rechnen, dort fotografiert zu werden. Sofern jemand mit der Veröffentlichung eines Bildes nicht einverstanden sein sollte, wird um schriftliche Mitteilung gebeten. Hierfür kann das Kontaktformular genutzt werden.